§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Innova Projekt GmbH (im Folgenden „Innova-Haus") und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Bauherr").
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bauherrn werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Innova-Haus ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von Innova-Haus sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
- Ein Bauvertrag kommt erst durch beidseitige Unterzeichnung eines individuellen Vertrages zustande.
- Anfragen über den Online-Kalkulator oder Konfigurator stellen lediglich eine unverbindliche Bitte um Angebotserstellung dar und begründen keine vertragliche Bindung.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den vereinbarten Plänen, die Bestandteil des Bauvertrages werden.
- Innova-Haus liefert vorgefertigte Holzhäuser im Holzrahmenbau in den Ausbaustufen „Ausbauhaus" oder „Schlüsselfertig" gemäß individueller Vereinbarung.
- Sonderwünsche und Änderungen während der Bauphase sind nach Möglichkeit umsetzbar, können jedoch zu Mehrkosten und Bauzeitverlängerungen führen.
§ 4 Preise und Festpreisgarantie
- Es gelten die im Bauvertrag vereinbarten Festpreise. Diese sind 15 Monate ab Vertragsabschluss garantiert.
- Nicht in den Festpreis enthalten sind: Grundstückskosten, Erschließungskosten, Baugenehmigungsgebühren, Bodengutachten (sofern nicht vereinbart), Außenanlagen über die im Vertrag definierten hinaus.
- Nachträgliche Preiserhöhungen aufgrund von Sonderwünschen oder Änderungen werden separat schriftlich vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt gemäß einem im Bauvertrag fixierten Zahlungsplan in mehreren Raten.
- Üblich ist folgende Staffelung: Anzahlung bei Vertragsabschluss, Raten nach Bauantrag/Genehmigung, nach Lieferung Bodenplatte, nach Aufrichtung, nach Innenausbau, Schlussrate bei Übergabe.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 6 Bauzeit und Übergabe
- Die Bauzeit beginnt frühestens mit Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen und der ersten vereinbarten Zahlung.
- Die Bauzeitangaben sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Materialengpässen oder Mitverschulden des Bauherrn führen zu einer entsprechenden Verlängerung.
- Die Übergabe erfolgt durch gemeinsame Begehung und Protokollierung (Übergabeprotokoll).
§ 7 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke 5 Jahre ab Übergabe gemäß § 634a BGB.
- Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
- Innova-Haus hat das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist stehen dem Bauherrn weitergehende Rechte zu.
§ 8 Haftung
- Innova-Haus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Innova-Haus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das gelieferte Material bzw. die erbrachte Leistung im Eigentum von Innova-Haus, soweit dies rechtlich möglich ist.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Worms, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Mai 2026 · Diese AGB werden bei Änderungen aktualisiert.